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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

64646 Heppenheim Friedrich-Ebert-Straße 45

Tel.:  06252 4800      

Fax : 06252 910 810

raneumannhp@t-online.de

 

    Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung

 

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Bauunternehmer haftet für Folgeschäden unerprobter Baustoffe.  mehr

Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. mehr

Schadenersatz für Geruchsbelästigung auch ohne Gesundheitsgefährdung mehr

Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner mehr

Ein Bauherr braucht nach Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist eine Nachbesserung nicht mehr zuzulassen. mehr

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Architekten wegen Verletzung seiner Überwachungspflichten beginnt bei  Vollarchitektur  grundsätzlich erst mit Beendigung der Leistungsphase 9 zu laufen. mehr

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