Bauunternehmer haftet für Folgeschäden unerprobter Baustoffe. mehr
Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. mehr
Schadenersatz für Geruchsbelästigung auch ohne Gesundheitsgefährdung mehr
Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner mehr
Ein Bauherr braucht nach Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist eine Nachbesserung nicht mehr zuzulassen. mehr
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Architekten wegen Verletzung seiner Überwachungspflichten beginnt bei Vollarchitektur grundsätzlich erst mit Beendigung der Leistungsphase 9 zu laufen. mehr
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