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Jean Bernd Neumann Rechtsanwalt
64646 Heppenheim Friedrich-Ebert-Straße 45
Tel.: 06252 4800
Fax : 06252 910 810
raneumannhp@t-online.de
Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung
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OLG BAMBERG vom 21.10.2004, 5 U 174/04 Abnahmepflicht des Fahrzeuges bei nachträglichem Scheitern der Finanzierung Scheitert die Finanzierung eines Fahrzeuges nach Abschluss des Kaufvertrages, ohne dass eine Fremdfinanzierung für das Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich vereinbart war, ist der Käufer dennoch zur Abnahme des Fahrzeuges oder zum Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises verpflichtet. (Aus den Gründen: ...Der Kaufvertrag und ein seitens des Beklagten möglicherweise tatsächlich ins Auge gefasstes Finanzierungsgeschäft stellten daher zumindest keine wirtschaftliche Einheit dar, so dass es an einem "ver-bundenen Geschäft" i.S.d. § 9 VerbrKrG bzw. des § 358 III BGB n.F. fehlte. Die Beschaffung einer eventuell nötigen Finanzierung war nach den vorliegenden Vereinbarungen einzig und allein Sache des Beklagten - vgl. § 358 III S.2 BGB n.F. Ein diesbezügliches Schei- tern berechtigte ihn auch aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen nicht zum Widerruf des Kaufangebotes...).
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