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KG vom 13.11.2003, 12 U 43/02
Volle Haftung beim Einfahren in eine durch Stau blockierte Kreuzung
1.Trotz Grünlichts einer Ampel darf der Fahrer nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn sich auf dieser noch Fahrzeuge befinden, die gerade dabei sind, den Kreuzungsbereich zu verlassen.
2.Beharrt der Fahrer dennoch auf sein Anfahrtsrecht, obwohl er durchaus bemerkt hat, dass der andere noch auf der Kreuzung befindliche Pkw diese gerade verlassen will, so haftet er im Falle eines Unfalls in voller Höhe.
Fundstellen
MDR,2004 570 (LS)
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