3 W 130/04 Konkurrenzsschutz des Mieters Nach gefestigter Rechtsprechung schuldet der Vermieter dem Mieter mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung einen vertragsimmanenten Konkurrenzsschutz. In Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts schließt der Bundesgerichtshof nicht aus, die Konkurrenzschutzpflicht des Vermieters nicht nur auf das eigentliche Mietgrundstück, sondern auch auf Nachbargrundstücke desselben Vermieters zu erstrecken.