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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

64646 Heppenheim Friedrich-Ebert-Straße 45

Tel.:  06252 4800      

Fax : 06252 910 810

raneumannhp@t-online.de

 

    Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung

 

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Kammergericht 07.01.2004 24 W 326/01

Der Eigentümerbeschluss über die Fortgeltung des konkret beschlossenen Wirtschaftsplans bis zur gültigen Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan liegt in der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

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