BGH - LG Berlin - AG Schöneberg 10.06.2005 V ZR 235/04 1. Der bestandskräftige Beschluss der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.
2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre. WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 BGB § 273 Abs. 1
- Hier: Heizung / Fernwärme
Vorausetzung: Nachhaltiger Rückstand, d.h. mehr als 6 Monate