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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

64646 Heppenheim Friedrich-Ebert-Straße 45

Tel.:  06252 4800      

Fax : 06252 910 810

raneumannhp@t-online.de

 

    Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung

 

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BGH - LG Berlin - AG Schöneberg
10.06.2005 V ZR 235/04
1. Der bestandskräftige Beschluss der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.

2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5
BGB § 273 Abs. 1
 

- Hier: Heizung / Fernwärme

Vorausetzung: Nachhaltiger Rückstand, d.h. mehr als 6 Monate

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