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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

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#56799, OLG SAARBRÜCKEN vom 4.02.2003, 3 U 103/02 14 Geschwindigkeitsüberschreitung um 100% des Vorfahrtsberechtigten erschüttert Anscheinsbeweis zugunsten des Linksabbiegers

1.Grundsätzlich hat ein Linksabbieger eine Wartepflicht nach § 9 III S.1 StVO, der Gegenverkehr hat Vorrang. Dabei muss der Linksabbieger auch mit einer Geschwindigkeitsübertretung des Gegenverkehrs rechnen.

2.Beträgt die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Fahrzeugs mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so ist der Anscheinsbeweis, der für das Verschulden des Linksabbiegers spricht, erschüttert.

(Aus den Gründen: ...Ein Verschulden der Beklagten kann nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises festgestellt werden. Im Wege des Anscheinsbeweises wird zwar allgemein auf ein Verschulden des Linksabbiegers geschlossen, wenn er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstösst. Den gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis haben die Bekl. jedoch entkräftet. Es steht fest, dass der Kläger mit einer mehr als 100% übersetzten Geschwindigkeit gefahren ist. Es besteht deshalb die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablauf...).

Fundstellen

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