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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

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    Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung

 

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Nachmieter darf nicht wegen Kind abgelehnt werden

 

(fsk). Vermieter dürfen einen möglichen Nachmieter nicht allein deshalb als ungeeeignet ablehnen, weil dieser ein Kind hat. Einem Urteil der Bundesgerichtshofs zufolge bedarf es eines wichtigen Grundes, um einen von den vorherigen Bewohnern vorgeschlagenen Interessenten zurückzuweisen. Der Einwand, Kinder verursachten grundsätzlich derart viel Lärm, dass das in einem Mietshaus zulässige Maß an Lautstärke überschritten werde, sei hingegen "eine unzulässige Verallgemeinerung", die als Grund für eine Ablehnung nicht ausreiche (VIII ZR 244/02).

Mit diesem Urteil beendete der Achte Zivilsenat einen Rechtsstreit um ausstehende Mietzahlungen für eine zwischenzeitlich leer stehende Wohnung. Der Eigentümer hatten den Mietern zuvor zugesichert, ihren befristeten Mietvertrag vorzeitig aufzulösen, sofern sie einen geeigneten Nachfolger stellten. Als sich jedoch herausstellte, das der ansonsten in Frage kommende Interessent Vater war, lehnte der Vermieter den Mann ab. Da es weitere vier Monate dauerte, bis ein neuer Nachmieter gefunden wurde, forderte der Eigentümer das Geld für diesen Zeitraum von den Vormietern. Der BGH urteilte jedoch zu Gunsten der Mieter.

Zur Begründung hieß es, es sei nicht unzumutbar, an einen Bewerber mit Kind zu vermieten. Ein Vermieter müsse sich "eine Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit dahin gefallen lassen, dass er einen Nachmieter nur aus gewichtigen Gründen ablehnen dürfe". Auch das Argument, andere Hausbewohner hätten bei Aufnahme von Mietern mit Kind mit Auszug gedroht, ließen die Richter nicht gelten: "Fernliegende Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten Mieterkreisen" allein rechtfertigten keine Ablehnung. "Normale Wohngeräusche" anderer Mieter seien in einem Mietshaus hinzunehmen; dies gelte auch auch für Geräusche, "die von Kindern der Mieter ausgingen".

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