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Jean Bernd           Neumann Rechtsanwalt

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    Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Hausverwaltung

 

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BGH - LG Berlin - AG Spandau
26.11.2003
V ZR 99/03

Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks Störer im Sinne von

§ 1004 Abs. 1 BGB.

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